Wir beraten Sie in Angelegenheiten ihrer Vermögensnachfolge, insbesondere bei der lebzeitigen Übertragung von Vermögen sowie bei steueroptimierten letztwilligen Nachfolgeregelungen. Auch eine Beratung nach Eintritt eines Erbfalles gehört zu unserem Leistungsspektrum.
Wir beraten Sie bei:
- Begleitung bei Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Entwurf letztwilliger Verfügungen (Testamenten und Erbverträgen)
- Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Erbenkonflikten
- Beratung bei der Abwicklung von Erbfällen und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Testamentsvollstreckung
- Gerichtliche Vertretung bei Erbprozessen und Erbscheinverfahren
- Entwurf von Eheverträgen und Familienverfassungen
- Steueroptimierte Nachfolgeplanung im unternehmerischen und privaten Bereich
Rechtsanwalt Dr. Bookjans verfügt im Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge über langjährige Erfahrung und fundierte Kenntnisse.