Wir legen Wert auf Transparenz und ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Art und Umfang unserer anwaltlichen Tätigkeit. Unsere Honorarforderungen ergeben sich grundsätzlich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im RVG sind sämtliche Hauptgebühren, inklusive Nebengebühren, Reisekosten und Telekommunikationskosten geregelt. Wo es das Gesetz erlaubt, rechnen wir in Absprache mit dem Mandanten auf der Grundlage der aufgewendeten Zeit ab. In Einzelfällen vereinbaren wir ein Pauschalhonorar, um ein Missverhältnis zwischen unserem Zeitaufwand und der gesetzlichen Vergütung zu vermeiden.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gern im Vorfeld eine Aufstellung der voraussichtlich anfallenden Kosten und des Prozesskostenrisikos.