In der Bauwirtschaft haben sich die Rahmenbedingungen zuletzt zunehmend verschlechtert. Immer höher werdende juristische Hürden erfordern eine kompetente Beratung von der Planung bis zur Abnahme des Bauvorhabens.
Wir vertreten Sie in Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts. Dabei liegt der Schwerpunkt unserer Beratung vor Abschluss von Verträgen sowie in der baubegleitenden Betreuung.
Außerdem übernehmen wir die Prozessvertretung von Bauunternehmen bei der Durchsetzung ihrer Werklohnansprüche und bei der Abwehr von Mängelgewährleistungs- und Haftplichtprozessen. Private Bauherren vertreten wir gerichtlich bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.