Zum Verwaltungsrecht gehören – allgemein ausgedrückt – alle Rechtsbeziehungen des Bürgers zum Staat sowie staatlicher Stellen untereinander.
So werden beispielsweise Bürger auf Zahlung von Steuern, Gebühren oder Beiträgen in Anspruch genommen oder es werden erforderliche Genehmigungen versagt.
Hier korrespondiert Frau Rechtsanwältin Stevens für Sie mit den Behörden, überprüft Bescheide, legt fristgerecht Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage) ein und vertritt Sie in gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Teilgebiete des Verwaltungsrechts sind unter anderem:
- das Baurecht
- das Bundesimmissionsschutzrecht
- das Abgabenrecht
- das Gaststättenrecht
- das Gewerberecht
- das Polizei- und Ordnungsrecht