Notar für Immobilienrecht.

Der Erwerb oder die Übertragung einer Immobilie ist oft ein entscheidender Schritt – sei es im privaten Bereich oder im Rahmen unternehmerischer Investitionen. Als Notar beurkunden wir Kaufverträge über Grundstücke, Häuser oder Wohnungen ebenso wie Schenkungen, Teilungen oder Erbbaurechte.

Wir gestalten Ihre Verträge rechtssicher, ausgewogen und mit einem strukturierten Ablauf – damit Sie mit einem guten Gefühl entscheiden können.

(C) Volker Kunkel | volkerkunkel.de

Kaufverträge für Grundstücke und Immobilien

Ob Baugrundstück, Eigentumswohnung oder landwirtschaftliche Fläche: Wir beurkunden Kaufverträge rechtssicher, achten auf klare Regelungen und begleiten alle Beteiligten bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Übertragungen im Familienkreis

Schenkungen oder vorweggenommene Erbfolgen bedürfen einer sorgfältigen rechtlichen Gestaltung. Wir unterstützen bei der Übertragung von Immobilien auf Kinder oder andere Familienmitglieder – mit Blick auf Steuern, Versorgung und spätere Absicherung.

Grundschulden und Hypotheken

Zur Finanzierung ist häufig die Bestellung von Grundpfandrechten erforderlich. Wir bereiten die nötigen Erklärungen vor und sorgen für eine rechtlich saubere Eintragung im Grundbuch.

Teilungserklärungen & Wohnungseigentum

Wenn aus einem Gebäude mehrere Eigentumseinheiten entstehen sollen, erstellen wir die Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und begleiten die Eintragung beim Grundbuchamt – rechtssicher und verständlich.

Immobilien im Nachlass

Im Erbfall beraten wir zur Auseinandersetzung von Immobilienvermögen und beurkunden Erbauseinandersetzungsverträge, damit Klarheit und Rechtsfrieden entstehen.