Ihr Notar für Gesellschafts­recht.

Im unternehmerischen Bereich begleitet der Notar wichtige Weichenstellungen: von der Gründung über Gesellschafterwechsel bis hin zu Umwandlungen und Anteilsübertragungen. Wir beurkunden Gesellschaftsverträge, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen oder Unternehmensumstrukturierungen – mit einem Blick für rechtliche Präzision und unternehmerische Zusammenhänge.

Auch Start-ups, Familienunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe finden bei uns die passende notarielle Begleitung.

(C) Volker Kunkel | volkerkunkel.de

Gründung von Kapital- und Personengesellschaften

Ob GmbH, UG oder GbR – wir beurkunden Gesellschaftsverträge, stimmen Inhalte mit allen Beteiligten ab und sorgen für eine zügige Eintragung ins Handelsregister.

Satzungsänderungen & Geschäftsführerwechsel

Auch Änderungen in bestehenden Gesellschaften – etwa neue Geschäftsführungen, Sitzverlegungen oder Kapitalerhöhungen – erfordern notarielle Mitwirkung. Wir begleiten diese Prozesse effizient und rechtssicher.

Anteilsübertragungen & Beteiligungen

Beim Verkauf oder der Übertragung von Gesellschaftsanteilen braucht es eine notarielle Beurkundung. Wir gestalten die Verträge so, dass Interessen geschützt und Konflikte vermieden werden.

Umwandlungen & Verschmelzungen

Bei Betriebszusammenführungen, Rechtsformwechseln oder Spaltungen beraten wir Sie zur besten rechtlichen Struktur und begleiten die Umsetzung notariell – in enger Abstimmung mit Steuerberatung und Geschäftsführung.

Unternehmensnachfolge

Die Übergabe eines Unternehmens im Familienkreis oder an Dritte ist ein sensibler Schritt. Wir gestalten Nachfolgelösungen rechtssicher – mit Blick auf Gesellschaftsstruktur, Steueraspekte und familiäre Anliegen.