Kanzlei für
Privates Baurecht
Wir vertreten Sie in Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts. Dabei liegt der Schwerpunkt unserer Beratung vor Abschluss von Verträgen sowie in der baubegierenden betreuung.
Sicherheit bei Bauprojekten
Rechtliche Klärung bei Baumängeln
Begleitung von Planung bis Abnahme
Bauvertragsrecht
Im Bauvertragsrecht liegt der Fokus auf der Gestaltung und Prüfung von Verträgen zwischen Bauherren und Bauunternehmen. Hierbei werden Werkverträge, Generalunternehmerverträge sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erarbeitet und auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft. Auch die Erstellung detaillierter Bauleistungsbeschreibungen ist ein zentraler Bestandteil, da sie die vertraglichen Pflichten klar definieren und Missverständnisse vermeiden sollen. Eine rechtssichere Vertragsgestaltung ist entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und die Interessen aller Beteiligten zu wahren.
Mängelrecht
Im Rahmen des Mängelrechts unterstützen wir Bauherren und Bauunternehmen bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen. Wenn Bauleistungen nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen, können Mängelrügen ausgesprochen werden. Die rechtlichen Möglichkeiten, die eine Partei hat, werden eingehend geprüft, und Fristen zur Nachbesserung gesetzt. Zudem werden Schadensersatzansprüche behandelt, die aus Mängeln oder Verzögerungen resultieren. Eine rechtzeitige und präzise Mängelrüge ist essenziell, um die Ansprüche auf Gewährleistung geltend zu machen.
Bauzeitverzögerungen und -kosten
Bauzeitverzögerungen sind häufige Herausforderungen im Bauwesen. Anwälte beraten Bauherren und Bauunternehmen zu den rechtlichen Möglichkeiten, die sich aus Verzögerungen ergeben, und unterstützen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz für Verzögerungsschäden. In vielen Fällen müssen zusätzliche Kosten, die durch Änderungen im Bauablauf oder unvorhergesehene Umstände entstehen, rechtlich geklärt werden. Hierbei ist es wichtig, die vertraglichen Vereinbarungen und die gesetzlichen Regelungen genau zu prüfen.
Haftungsrecht
Das Haftungsrecht im Bauwesen behandelt die Verantwortung von Bauunternehmern für Schäden, die während oder nach der Bauausführung auftreten. Wir unterstützen Bauherren bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Bauunternehmen, wenn diese ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen. Gleichzeitig beraten wir Bauunternehmer zu ihren Rechten und Pflichten, um eine persönliche Haftung zu vermeiden. Auch die Haftung von Architekten und Ingenieuren kann Teil dieser Beratung sein, da Planungsmängel oder Verzögerungen ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben können.
Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht befasst sich mit der Beantragung von Baugenehmigungen und den damit verbundenen Verfahren. Wir beraten Bauherren bei der Einholung von Genehmigungen und unterstützen sie bei möglichen Einsprüchen oder Widersprüchen. Bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben müssen zahlreiche öffentlich-rechtliche Vorschriften beachtet werden, z. B. Abstandsflächen, Denkmalschutz oder Umweltauflagen.
Baurechtsstreitigkeiten
Baurechtsstreitigkeiten können in vielen Formen auftreten, sei es zwischen Bauherren und Bauunternehmen oder zwischen verschiedenen Auftragnehmern. Anwälte vertreten ihre Mandanten vor Gericht in solchen Konflikten und helfen dabei, die besten Lösungen zu finden. Dabei kann es sowohl um die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen als auch um die Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen gehen. Schiedsverfahren können ebenfalls in Betracht gezogen werden, um Streitigkeiten effizient und außerhalb der Gerichte zu klären.
Ihr Fachanwalt
für privates Baurecht

Dr. Jur. Jan Henrik Bookjans
Häufige Fragen & Antworten
In unserem FAQ-Bereich finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema „Privates Baurecht“.
Was ist ein Bauvertrag und welche Regelungen sollte er enthalten?
Ein Bauvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Bauherren und einem Bauunternehmen, die die Bedingungen für die Ausführung von Bauleistungen festlegt. Wichtige Regelungen sind unter anderem die Bauleistung, der Preis, die Zahlungsmodalitäten, die Bauzeit, die Abnahme sowie Gewährleistungs- und Haftungsfragen.
Wie kann ich Mängel an Bauleistungen reklamieren?
Mängel an Bauleistungen sollten umgehend schriftlich gegenüber dem Bauunternehmer gerügt werden. Es ist wichtig, die Mängel genau zu beschreiben und dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Im Falle von Streitigkeiten kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Was sind die Folgen einer verspäteten Bauausführung?
Bei Verzögerungen im Bauablauf können Bauherren unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Bauunternehmer geltend machen. Außerdem kann eine Fristverlängerung für die Bauzeit erforderlich sein, und im schlimmsten Fall könnten die Parteien auch in einen Rechtsstreit verwickelt werden.
Wann ist eine Bauabnahme notwendig, und was passiert dabei?
Die Bauabnahme ist der formelle Prozess, bei dem der Bauherr die ausgeführten Arbeiten überprüft und akzeptiert. Sie ist notwendig, um die Gewährleistungsfrist zu starten. Während der Abnahme kann der Bauherr Mängel feststellen und die Abnahme gegebenenfalls verweigern, wenn erhebliche Mängel vorliegen.
Welche Haftung hat ein Bauunternehmer für Mängel?
Bauunternehmer haften grundsätzlich für Mängel, die während der Gewährleistungsfrist auftreten. Diese Frist beträgt in der Regel fünf Jahre für Bauwerke. Die Haftung umfasst Nachbesserung, Minderung des Preises oder Schadensersatz, je nach Schwere und Art des Mangels.
Was ist eine Baugenehmigung, und wann benötige ich sie?
Eine Baugenehmigung ist eine amtliche Genehmigung, die für die Durchführung bestimmter Bauvorhaben erforderlich ist. Sie ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden baurechtlichen Vorschriften und dem jeweiligen Bebauungsplan entspricht. In vielen Fällen muss sie vor Baubeginn beantragt und erteilt werden.
Wie läuft ein Schiedsverfahren im Baurecht ab?
Ein Schiedsverfahren ist ein außergerichtliches Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, das auf der Grundlage einer Schiedsklausel im Vertrag durchgeführt wird. Die Parteien wählen einen oder mehrere Schiedsrichter, die die Streitigkeit entscheiden. Dies kann schneller und kostengünstiger sein als ein Gerichtsverfahren.
Welche Rolle spielt der Architekt im Bauprozess?
Der Architekt ist verantwortlich für die Planung und Gestaltung des Bauvorhabens und kann auch die Bauüberwachung übernehmen. Bei Mängeln in der Planung oder während der Bauausführung kann der Architekt haftbar gemacht werden, daher ist eine klare vertragliche Regelung essenziell.