Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht.

Das Arbeitsrecht berührt Menschen und Unternehmen unmittelbar. Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – kompetent, ehrlich und mit Gespür für die Situation.

Für Unternehmen gestalten wir Verträge, begleiten Umstrukturierungen, entwerfen Aufhebungsvereinbarungen oder vertreten in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Für Arbeitnehmer prüfen wir Kündigungen, Arbeitszeugnisse, Ansprüche und beraten in sensiblen beruflichen Situationen.

Was uns auszeichnet? Klare Worte, realistische Einschätzungen und das Ziel, praktikable Lösungen zu finden.

(C) Volker Kunkel | volkerkunkel.de

Kündigungsrecht

Wir beraten Sie umfassend im Kündigungsrecht, um unrechtmäßige Kündigungen zu verhindern und Ihre Rechte zu schützen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise in Abfindungen, Kündigungsschutzklagen und Aufhebungsverträgen.

Vertragsgestaltung

Eine klare und rechtssichere Vertragsgestaltung ist essenziell. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, um Konflikte zu vermeiden und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Betriebsräte und Gewerkschaften

Wir bieten kompetente Beratung im Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Tarifrecht. Profitieren Sie von unserer Erfahrung in Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften sowie in tarifrechtlichen Fragen.

Dienstvertragsrecht

Unser Team ist spezialisiert auf das Dienstvertragsrecht. Wir beraten zu individuellen Dienstverträgen, Aufhebungsvereinbarungen und Streitigkeiten, um Ihre Interessen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer optimal zu vertreten.

Sozialversicherungsrecht

Im Sozialversicherungsrecht unterstützen wir Sie bei Fragen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um sozialrechtliche Ansprüche und Pflichten zu klären.

Häufige Fragen & Antworten.

In unserem FAQ-Bereich finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Arbeitsrecht.

Was muss ich bei einer Kündigung beachten?

Bei einer Kündigung müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die geltenden gesetzlichen Vorschriften und vertraglichen Regelungen beachten. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung von Kündigungsfristen, den Kündigungsgrund (außerordentlich oder ordentlich) und gegebenenfalls die Durchführung eines Anhörungsverfahrens. Bei einer Kündigungsschutzklage ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln, da eine Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden muss.

Wie funktioniert das Kündigungsschutzrecht?

Das Kündigungsschutzrecht schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Kündigungen. In Deutschland gilt, dass bei einem Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern ein allgemeiner Kündigungsschutz besteht, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist. Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein, d. h. sie müssen entweder personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein.

Was sind die Pflichten des Arbeitnehmers im Rahmen des Arbeitsverhältnisses?

Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitsleistung ordnungsgemäß und gewissenhaft zu erbringen. Dazu gehören die Einhaltung von Arbeitszeiten, die Befolgung von Weisungen des Arbeitgebers, das Einhalten von betrieblichen Regeln sowie die Pflicht zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. Verstöße gegen diese Pflichten können zu Abmahnungen oder sogar zur Kündigung führen.

Welche Rolle spielen Gewerkschaften im Arbeitsrecht?

Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer in Tarifverhandlungen, setzen sich für bessere Arbeitsbedingungen ein und unterstützen ihre Mitglieder bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern. Sie spielen eine wichtige Rolle im kollektiven Arbeitsrecht und sind entscheidend für die Aushandlung von Tarifverträgen, die Regelungen zu Löhnen, Arbeitszeiten und weiteren Arbeitsbedingungen enthalten.

Was ist ein Aufhebungsvertrag, und wann sollte ich ihn in Betracht ziehen?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis beendet. Solche Verträge können eine attraktive Alternative zur Kündigung sein, insbesondere wenn beide Parteien eine einvernehmliche Lösung suchen. In einem Aufhebungsvertrag können auch Regelungen zu Abfindungen und anderen Leistungen vereinbart werden.

Was kann ich tun, wenn ich ungerechtfertigt gekündigt wurde?

Wenn Sie glauben, dass Ihre Kündigung ungerechtfertigt ist, sollten Sie umgehend rechtlichen Rat einholen und innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. In vielen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, aber es ist wichtig, die Fristen und Verfahren zu beachten, um Ihre Rechte zu wahren.

Wie sollte ein Arbeitsvertrag gestaltet sein?

Ein Arbeitsvertrag sollte klare Regelungen zu den Arbeitsbedingungen enthalten, darunter Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen und Probezeit. Auch Regelungen zu Geheimhaltung, Wettbewerbsverboten und anderen besonderen Vereinbarungen sollten berücksichtigt werden. Ein gut gestalteter Vertrag schützt sowohl die Rechte des Arbeitnehmers als auch die Interessen des Arbeitgebers.

Welche Rechte hat der Betriebsrat in einem Unternehmen?

Der Betriebsrat hat vielfältige Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind. Dazu gehören Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten, wie z. B. Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen und der Einstellung oder Entlassung von Mitarbeitern. Der Betriebsrat ist auch an der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen beteiligt und vertritt die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber.

Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Dienstvertrag?

Der Arbeitsvertrag regelt das Verhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer und beinhaltet typischerweise ein Weisungsrecht des Arbeitgebers. Ein Dienstvertrag hingegen ist ein Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung, wobei der Dienstleister (z. B. Freiberufler oder Selbstständige) in der Regel keinen Weisungen des Auftraggebers unterliegt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Sozialversicherungsfragen können je nach Vertragsart unterschiedlich sein.